
Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts?
Der Eigenmietwert abgeschafft ab 2026 – diese Reform wird die Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum grundlegend verändern. Bisher mussten Eigentümer in der Schweiz, auch in der Ostschweiz, den so genannten Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern. Das bedeutet: Auch wenn das Eigenheim keine echten Mieteinnahmen generierte, musste der Staat einen rechnerischen Ertrag annehmen und diesen besteuern.
Die gute Nachricht ist, dass Eigenmietwert abgeschafft wird, was insbesondere für KMU-Inhaber und Privatpersonen mit Immobilienvermögen erhebliche Steuererleichterungen bringt. Diese Reform betrifft Millionen von Eigenheimbesitzern in der Schweiz – und auch viele Unternehmer in Herisau und der Region.
Warum wird der Eigenmietwert abgeschafft?
Die Abschaffung erfolgt, weil die bisherige Regelung als ungerecht kritisiert wird. Während Mieter ihre Wohnkosten nicht versteuern müssen, zahlten Eigentümer Steuern auf ein Einkommen, das sie gar nicht erhalten. Diese Doppelbelastung war lange Zeit ein Streitpunkt in der Schweizer Steuerpolitik.
Mit der Reform, wenn der Eigenmietwert abgeschafft ist, wird diese Ungerechtigkeit behoben. Gleichzeitig werden die Abzüge für Unterhalts- und Verwaltungskosten teilweise angepasst, um die Einnahmeausfälle für die Kantone auszugleichen.
Konkrete Auswirkungen für Eigentümer in der Ostschweiz
Für Eigenheimbesitzer in Herisau, St. Gallen und der Ostschweiz hat die Abschaffung des Eigenmietwerts bedeutende Konsequenzen:
- Geringere Steuerlast: Wegfall des fiktiven Einkommens bedeutet niedrigere Einkommensteuern
- Verbesserte Rentabilität: Besonders für KMU-Inhaber, die ihre Immobilie privat nutzen, wird die Gesamtkostenquote günstiger
- Planungssicherheit: Weniger variable Steuerfaktoren erleichtern die Finanzplanung
- Anpassung der Abzüge: Unterhalts- und Zinsabzüge werden teilweise gesenkt
Frage, die sich viele stellen: „Wie hoch ist meine Steuerersparnis konkret?” Das hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, dem angerechneten Eigenmietwert und den Abzügen ab. Eine individuelle Berechnung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert. Für durchschnittliche Eigenheimbesitzer in der Ostschweiz ergibt sich jedoch meist eine deutliche Entlastung.
Übergangslösungen und Umsetzung ab 2026
Wenn Eigenmietwert abgeschafft wird, erfolgt die Umsetzung gestaffelt. Nicht alle Kantone setzen die Reform zum gleichen Zeitpunkt um, deshalb ist es wichtig, sich beim kantonalen Steueramt zu informieren. Der Kanton St. Gallen und andere Ostschweizer Kantone bereiten bereits die Umsetzung vor.
Eigenheimbesitzer sollten ihre bisherigen Steuererklärungen überprüfen und ihre Finanzplanung anpassen. Besonders für Unternehmer ist es sinnvoll, die Reform bereits bei Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen.
Häufig gefragt: „Betrifft die Abschaffung auch vermietete Objekte?” Nein – der Eigenmietwert abgeschafft gilt nur für selbstgenutzte Wohnliegenschaften. Vermietete Objekte unterliegen weiterhin den regulären Besteuerungsregeln, wobei echte Mieteinnahmen als Einkommen versteuert werden.
Worauf Sie jetzt handeln sollten
Bereits heute können Sie Vorbereitungen treffen. Dokumentieren Sie Ihre aktuellen Eigenmietwerte, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und beraten Sie sich mit einem Fachexperten. Als Immobilieneigentümer in der Ostschweiz profitieren Sie von den Entlastungen – umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist eine Win-win-Situation: Die Reform entlastet Eigentümer, vereinfacht die Steuerverwaltung und wirkt sich positiv auf den Immobilienmarkt aus. Wenn Sie in Herisau oder der Region eine Immobilie planen oder bereits besitzen, nutzen Sie diese günstige Entwicklung strategisch für Ihre finanzielle Planung.
Foto von Julia Taubitz auf Unsplash